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   VGH Bayern, 06.07.2009 - 11 ZB 08.30309   

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https://dejure.org/2009,63085
VGH Bayern, 06.07.2009 - 11 ZB 08.30309 (https://dejure.org/2009,63085)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.07.2009 - 11 ZB 08.30309 (https://dejure.org/2009,63085)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Juli 2009 - 11 ZB 08.30309 (https://dejure.org/2009,63085)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    In Deutschland zum Christentum konvertierter Alevit;Ablehnung der Aussetzung des Rechtsstreits als Verfahrensmangel (verneint);Ablehnung eines Beweisantrags wegen hinreichender Sachkunde des Gerichts aufgrund der vorliegenden Erkenntnismittel.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2009 - 11 ZB 08.30309
    Denn Art. 103 Abs. 1 GG verschafft den Verfahrensbeteiligten nur das Recht, dass das Gericht ihr Vorbringen zur Kenntnis nimmt und es bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (BVerfG vom 19.10.2004 EuGRZ 2004, 656/658).
  • BVerfG, 05.09.2002 - 2 BvR 995/02

    Keine Verletzung von GG Art 16a Abs 1 oder GG Art 103 Abs 1 durch

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2009 - 11 ZB 08.30309
    Im Beschluss vom 5. September 2002 (Az. 2 BvR 995/02 JURIS RdNr. 11) hat das Bundesverfassungsgericht zu diesem Fragenkreis ausgeführt:.
  • BVerwG, 19.09.2001 - 1 B 158.01
    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2009 - 11 ZB 08.30309
    Wie konkret der Nachweis der eigenen Sachkunde des Gerichts zu sein hat, hängt dabei von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, insbesondere den jeweils in tatsächlicher Hinsicht in dem Verfahren in Streit stehenden Einzelfragen ab; jedenfalls muss der Nachweis plausibel und nachvollziehbar sein und der Verweis auf vorhandene Gutachten und Auskünfte dem Einwand der Beteiligten standhalten, dass in diesen Erkenntnisquellen keine, ungenügende oder widersprüchliche Aussagen zur Bewertung der aufgeworfenen Tatsachenfragen enthalten seien (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. September 2001, AuAS 2001, S. 263 und Beschluss vom 27. Februar 2001, a.a.O.)".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.1996 - 13 A 5126/96

    Gebot des rechtlichen Gehörs; Zweifel an der Echtheit; Ausländische öffentliche

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2009 - 11 ZB 08.30309
    Ob eine Missachtung des Amtsermittlungsgrundsatzes ausnahmsweise dann mit einer Verletzung des rechtlichen Gehörs einhergehen kann, wenn die unterbliebene Sachverhaltsaufklärung im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (offen gelassen von OVG NRW vom 26.11.1996 InfAuslR 1997, 270/271), bedarf aus Anlass des vorliegenden Falles keiner Entscheidung.
  • VGH Bayern, 17.03.2009 - 11 ZB 09.30061

    Ehemaliger PKK-Unterstützer; Widerruf der Asylanerkennung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2009 - 11 ZB 08.30309
    Da nicht gerügt wurde, das Gericht habe gegen die sich aus § 86 Abs. 2 VwGO ergebende Begründungspflicht verstoßen, kann dahinstehen, ob das unter Verweis "auf die schriftsätzlich gestellten Anträge" geäußerte Verlangen, Beweis zu erheben, überhaupt als förmlicher Beweisantrag im Sinn dieser Bestimmung zu verstehen ist (vgl. dazu BayVGH vom 17.3.2009 Az. 11 ZB 09.30061).
  • VG Frankfurt/Main, 13.11.2009 - 6 K 1540/08

    Türkei: Keine Verfolgung wegen Konvertierung zum Christentum

    Wenn auch das Verhältnis der moslemischen Bevölkerung gegenüber den Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften selbst im Westen der Türkei von großem Misstrauen und Intoleranz geprägt ist (vgl. Auswärtiges Amt, a.a.O; Günther Seufert, APuZ 26/2008, S. 20ff), finden solche gewaltsamen nicht-staatlichen Übergriffe dort kaum statt, so dass nicht von einer konkreten individuellen Gefährdung aller Christen in der Türkei ausgegangen werden muss (vgl. VGH München, Beschluss Vom 6.7.2009 - 11 ZB 08.30309; VG Ansbach, Urteil vom 7.8.2008 - AN 1 K 07.30448).
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